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Die gegenständliche Richtlinie regelt die Herstellung des Recycling-Baustoffes RG, der in überwiegender Menge aus Aushubmaterialien (außer Technisches Schüttmaterial und Gleisaushubmaterial) hergestellt wird und somit nicht durch die Recycling-Baustoffverordnung sondern durch den Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2017 umwelttechnisch beschrieben wird.
Diese Richtlinie, deren Anhänge und die darin enthaltenen Gütebestimmungen geben die Anforderungen sowie die Art und den Umfang der Prüfungen von Recycling-Baustoffen aus Aushubmaterial wieder. Sie dienen der Standardisierung dieser Anforderungen und der Vereinheitlichung von Bezeichnungen und technischen Beurteilungen. Zielsetzung der Aufbereitung von Aushubmaterial zu Recycling-Baustoffen ist die Sicherstellung einer hohen Qualität dieser Recycling-Baustoffe, die dem späteren Verwendungszweck der aufbereiteten Recycling-Baustoffe entspricht, und so das Rezyklieren von Aushubmaterial zu fördern.
Diese Richtlinie wird erstmals vom Österreichischen Baustoff-Recycling Verband (BRV) in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Güteschutzverband Recycling-Baustoffe (GSV) auf Basis der bautechnischen und umwelttechnischen Anforderungen, die in mehreren Standards (z.B. Euronormen, ÖNORMen, Bundes-Abfallwirtschaftsplan) niedergeschrieben sind, veröffentlicht. Sie bildet gemeinsam mit der „Richtlinie für Recycling-Baustoffe, Anwendungsbereich Herstellung von Recycling-Baustoffen aus mineralischen Baurestmassen“ des BRV, DIE für die Bauwirtschaft ausgerichtete Publikation zur Herstellung von Recycling-Baustoffen, in der alle relevanten bautechnischen und umwelttechnischen Anforderungen für den angegebenen Anwendungszweck dargestellt sind.