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Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass gemäß Deponieverordnung 2008 ab 1.1.2020 grundlegende Charakterisierungen von Abfällen nurmehr durch befugte Fachpersonen und Fachanstalten durchgeführt werden dürfen, die dafür als Inspektionsstelle entsprechend akkreditiert sind.
Derzeit sind zahlreiche befugte Fachpersonen und Fachanstalten entweder noch nicht als Inspektionsstelle akkreditiert oder ihr Akkreditierungsumfang reicht nicht aus, um den notwendigen Bedarf bei den verschiedenen Arten von Abfällen abzudecken.
Der aktuelle Akkreditierungsumfang von Inspektionsstellen kann mittels der Homepage des BMDW abgerufen werden:
https://www.bmdw.gv.at/Services/Akkreditierung/Akkreditierungsumfaenge.html
Sollte der Beurteilungsnachweis bis 31. Dezember 2019 nach bisherigen Anforderungen erstellt worden sein, gilt dieser weiterhin.
Gleiches gilt für die Verwertung von Aushubmaterial, da der Bundesabfallwirtschaftsplan 2017 festlegt, dass eine grundlegende Charakterisierung inklusive chemischer Analysen durch eine extern befugte Fachperson oder Fachanstalt, die für die Durchführung von grundlegenden Charakterisierungen gemäß Deponieverordnung 2008 berechtigt ist, durchzuführen ist.
Nähere rechtliche Grundlagen können Sie im Anhang 4 Teil 1 der Deponieverordnung 2008 in Pkt. 1. Allgemeines im Zusammenhang mit § 47a „Übergangsbestimmungen zur Akkredi-tierung“ finden. Hinsichtlich der Verpflichtung von Aushubmaterial gilt die Bestimmung in Kapitel 7.8.5 des BAWP 2017.
Der Österreichische Güteschutzverband Recycling-Baustoffe verlangt ebenso die Akkredi-tierung der Inspektionsstelle. Wir ersuchen, dies bei der Übermittlung der Beurteilungs-unterlagen an den GSV zu beachten.